Berufsunfähigkeitsversicherung
Infos und Angebote zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Am härtesten trifft es neben Freiberuflern und Selbstständigen, die im Fall der Berufsunfähigkeit oft keine Rente über die Sozialversicherung erhalten, auch die Berufseinsteiger.Denn wer weder in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt noch anderweitig finanziell vorgesorgt hat, kann gleich das Sozialamt um Hilfe bitten. Die Rente aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung ist sehr knapp und wird meistens nur bei Arbeits- und Wegeunfällen gezahlt. Die meisten Versicherten glauben, sich mit einer privaten Unfallversicherung ausreichend gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit schützen zu können. Doch in den seltensten Fällen sind Unfälle die Ursache für frühzeitige Berufsunfähigkeit. Für den Fall, dass Krankheit oder Unfall die berufliche Laufbahn beenden, bieten die Versicherungsunternehmen Policen in zwei Varianten an: Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung zusammen mit einer Kapital-, Risiko- oder fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer Leibrentenversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen
Die Voraussetzung, eine Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ zu bekommen, sind andere als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Versicherungsnehmer, der eine Berufsunfähigkeitsrente von der Sozialversicherung anerkannt erhalten hat, kann auf keinen Fall sicher gehen, dass diese Anerkennung auch automatisch Gültigkeit für seinen privaten Versicherungsschutz hat. Denn als berufsunfähig gilt der Versicherungsnehmer hier erst dann, wenn er den ärztlichen Nachweis führen kann, dass es infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder einen Vergleichsberuf auszuüben.Berufsunfähigkeitsversicherung - Anspruch
Der Anspruch auf eine Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit dauerhaft, vollständig oder teilweise und ärztlich nachgewiesen ist. Daher muss die Meldung über die Berufsunfähigkeit möglich sofort mit deren Eintritt erfolgen. Wird nämlich die Meldefrist von drei Monaten nicht eingehalten, entsteht laut Musterbedingungen der Versicherer ein Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung über die Berufsunfähigkeit eingegangen ist. Vor allem sehr gut verdienende Arbeitnehmer oder Selbstständige sollten für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit über eine eigene Zusatzverosrgung nachdenken.(Quelle: humbolt Verlag)