Gesetzliche Krankenversicherung
Infos zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bietet entscheidende Vorteile, günstige Prämien für Familien, keine Wartezeiten, keine Risikozuschläge, Haushaltsbeihilfe, keine finanzielle Vorleistung, Sterbegeld, Absicherung von Kriegrisiko und Vorsatz.Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherung hat sie aber auch Nachteile: keine Selbstbeteiligungstarife, Heilpraktikerbehandlung ist grundsätzlich nicht enthalten, eingeschränkten Auslandsschutz, Mehrbett-Zimmer im Krankenhaus, Beitrag auch für Leistungen, für die kein Bedarf besteht, Begleitspersonen im Krankenhaus sind nicht versichert.
Gesetzliche Krankenversicherung - Die Zuzahlung hängt vom Einkommen ab
Nulltarif in der Apotheke: Jeder dritte Kassenpatient kann ihn erhalten. Befreit sind zum einen Kinder, außerdem alle, die nur von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bafög oder Kriegsopferfürsorge leben. Diese Gruppe können direkt bei der Krankenkasse einen Befreiungsschein beantragen, ohne einen weiteren Einkommensnachweis liefern zu müssen.Freiwillig krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner mit einer kleinen Rente können unter Umständen aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert werden. Diese Neuregelung betrifft insbesondere Ehefrauen mit niedriger Rente.
Gesetzliche Krankenversicherung - Zusatzversicherung für Kassenpatienten
Mit Zusatz- und Ergänzungsversicherungen können Kassenpatienten die Leistungen ihrer Krankenkasse aufstocken. Die Versicherer bezahlen die Differenz zwischen dem, was die gesetzliche Krankenversicherung auf Krankenschein übernimmt, und den tatsächlichen Kosten für eine Behandlung oder für ein Hilfsmittel. Oder sie springen ein, wenn die Krankenkasse Behandlungen nicht bezahlt. Die Leistungen der Policen sind dabei unterschiedlich. Folgendes lässt sich besipielsweise versichern:> Die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus plus Unterbringung im Einbett- oder im Zweibettzimmer.
> Verdienstausfall bei langwierigen Erkrankungen durch eine Krankentagegeldversicherung.
> Kosten für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz. Die Krankenkassen bezahlen beim Zahnersatz nur bis zu 70 Prozent der Material- und Laborkosten. Die Zusatzversicherung übernimmt einen weiteren Teil der Arztrechnung.
> Selbstbeteiligungen nach der Gesundheitsreform. Ergänzungstarife erstatten nicht nur einen Teil der Kosten für den Zahnersatz, sondern oft noch einen Zuschuss für Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte.
Die Beiträge richten sich nach dem Umfang der Lesitungen, dem Geschlecht und dem Lebensalter bei Vertragsabschluss. Interessenten sollten jedoch nicht nur nach dem Preis auswählen. Die Leistungsabweichungen bei den einzelnen Angeboten sind zum Teil erheblich.
(Quelle: humbolt Verlag)