Gesetzliche Rentenversicherung
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Die private Rentenversicherung spielt erst seit einigen Jahren eine wichtige Rolle bei der Lösung privater Vorsorgefragen. Versorgungslücken im Alter ist das Stichwort, das Vertreter und Anleger gleichermaßen beschäftigt.
Gemeint ist damit ein Ausgleich zwischen dem Nettoverdienst und der Rente, dessen Lücke momentan ca. 30% ausmacht. Diejenigen Rentner, die als Durchschnittsverdiener rund 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten heute nur noch ca. 70 Prozent ihres letzten Gehalts. Deswegen wird es immer schwieriger, eine angemessene Altersversorgung allein aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestreiten. Außerdem gelten seit 1995 auch neue Regeln in der gesetzlichen Rentenversicherung, die besonders die Selbstständigen schlechter stellen. Wer bislang seinem Beruf nicht mehr nachgehen konnte und von daher aus medizinischer Sicht arbeitsunfähig war, konnte zumindest die Berufsunfähigkeitsrente bekommen und ohne Limit dazuverdienen. Wir Ihre Altersversorgung aussehen sollte und welche Versicherungsart die passende für Sie ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Die Lebenserwartung der Rentenbezieher in den letzten Jahren erheblich gestiegen und die Versicherer müssen anhand der neuesten Sterbetafel fast drei Jahre länger zahlen. Dies ist für die Versicherer nur möglich, wenn sie entweder ihre monatlichen Zahlungen drastisch kürzen oder ihre Reseven auflösen. Hiervon betroffen ist auch die so genannte Bonusrente, in der vom Versicherer der anfängliche Monatsbetrag verbindlich festgelegt wird und danach die Bezüge jedes Jahr anstiegen möchten. Auch hier wird der Zuwachs später weit weniger ausfallen als es in bestehenden Verträgen angegeben ist. Das heißt für jahrelange Beitragssparer: entweder eine niedrige Rente oder höhere Beiträge.
Gemeint ist damit ein Ausgleich zwischen dem Nettoverdienst und der Rente, dessen Lücke momentan ca. 30% ausmacht. Diejenigen Rentner, die als Durchschnittsverdiener rund 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten heute nur noch ca. 70 Prozent ihres letzten Gehalts. Deswegen wird es immer schwieriger, eine angemessene Altersversorgung allein aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestreiten. Außerdem gelten seit 1995 auch neue Regeln in der gesetzlichen Rentenversicherung, die besonders die Selbstständigen schlechter stellen. Wer bislang seinem Beruf nicht mehr nachgehen konnte und von daher aus medizinischer Sicht arbeitsunfähig war, konnte zumindest die Berufsunfähigkeitsrente bekommen und ohne Limit dazuverdienen. Wir Ihre Altersversorgung aussehen sollte und welche Versicherungsart die passende für Sie ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Gesetzliche Rentenversicherung für Frauen
Immer mehr Frauen sind beschäftigt und verfügen über ein eigenes Einkommen. Allerdings sind Frauen auch meistens in Wirtschaftszweigen mit niedrigem Lohnniveau oder als Teilzeitbeschäftigt tätig, was zu einer wenigen gesetzlichen Altersrente führt. Außerdem ist der berufliche Lebenslauf von Frauen öfters durch langjährige Familienpausen unterbrochen, die sich zusätzlich negativ auf die Altersversorgung auswirken, da nicht durchgehend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Auch auf die Altersabsicherung durch den Ehemann sollten sich Frauen nicht verlassen. Ist nämlich nur eine Altersabsicherung vorhanden, reicht diese meistens nicht für beide aus. Um die Möglichkeit, früher in den Ruhezustand zu treten, ist in der Zukunft nur noch für die Jahrgänge bis 1952 möglich und auch für diese mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.Die Lebenserwartung der Rentenbezieher in den letzten Jahren erheblich gestiegen und die Versicherer müssen anhand der neuesten Sterbetafel fast drei Jahre länger zahlen. Dies ist für die Versicherer nur möglich, wenn sie entweder ihre monatlichen Zahlungen drastisch kürzen oder ihre Reseven auflösen. Hiervon betroffen ist auch die so genannte Bonusrente, in der vom Versicherer der anfängliche Monatsbetrag verbindlich festgelegt wird und danach die Bezüge jedes Jahr anstiegen möchten. Auch hier wird der Zuwachs später weit weniger ausfallen als es in bestehenden Verträgen angegeben ist. Das heißt für jahrelange Beitragssparer: entweder eine niedrige Rente oder höhere Beiträge.
(Quelle: humboldt verlag)