Lebensversicherung
Infos und nützliche Links zum Thema Lebensversicherung
Lebensversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die einzige Versicherung mit einer All-Gefahren-Deckung. Unabhängig von der Ursache leistet der Versicherer für Todesfälle aller Art.
Enschränkungen bestehen lediglich für Selbstmord und Tod durch kriegerische Ereignissse. Soll eine Lebensversicherung besonders der Altersversorgung dienen, ist es einfach, eine angemessene Versicherungssumme festzulegen. Unabhängig von der angemessenen Versicherungssumme müssen Sie zwischen folgenden Vertragsarten unterscheiden:
Risikolebensversicherung: Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn während der vertraglichen Laufzeit der vertraglichen Laufzeit der Todesfall eintritt. Kapitallebensversicherung: auch gemischte Lebensversicherung genannt. Die Versicherungssumme wird entweder im Todesfall oder im Erlebensfall zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Die Entscheidung für die eine oder andere Versicherungsart hängt davon ab, welchen Schutz Sie durch eine Lebensversicherung erreichen wollen. Da bei einer Kapitallebensversicherung öfters wichtige Vermögensteile auf Jahrzehnte blockiert sind und daher auch dem Inflationsrisiko unterliegen, sollten Sie einen solchen Vertragsabschluss sorgfältig überlegen.
In der Regel legen die Lebensversicherer das Vermögen weitgehend in festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken und anderen Nominalwerten an. Damit lässt sich eine relativ hohe Anfangsrendite erreichen, man nimmt aber auch ein erhelbliches Inflationsrisiko in Kauf. Den Effekt einer Lebensversicherung können Sie aber auch damit erreichen, dass Sie lediglich eine Risikolebensversicherung abschließen und die ersparten Beitragsteile nach Art einer Lebensversicherung in Geld- und Sachwerten anlegen. Außerdem können Sie die Mischung und Streeung auch ausländischer Vermögenswerte aufnehmen.
Vertragspartner der Versicherers ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Versicherter ist die Person, bei deren Tod die Versicherungssumme fällig wird. Wer zur Entgegennahme der Versicherungssumme berechtigt ist, ist Bezugsberechtigter. Diese sollte immer namentlich festgelegt werden. Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung des ersten Beitrags, wenn der Versicherer die Annahme des Vertrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt hat, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn.
Bei der Risikolebensversicherung hängt der Jahresbeitrag nicht nur von der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit des Vertrages ab, sondern richtet sich auch nach dem Eintrittsalter des Versicherten. Je älter der Versicherungsnehmer, desto höher ist auch das Todesfallrisiko. Wegen ihrer statistisch gesehen geringeren Lebenserwartung zahlen Männer immer mehr wie Frauen. Wer dauerhaft Krank ist, wird ebenso mit höheren Beiträgen zur Kasse gebeten.
Enschränkungen bestehen lediglich für Selbstmord und Tod durch kriegerische Ereignissse. Soll eine Lebensversicherung besonders der Altersversorgung dienen, ist es einfach, eine angemessene Versicherungssumme festzulegen. Unabhängig von der angemessenen Versicherungssumme müssen Sie zwischen folgenden Vertragsarten unterscheiden:
Risikolebensversicherung: Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn während der vertraglichen Laufzeit der vertraglichen Laufzeit der Todesfall eintritt. Kapitallebensversicherung: auch gemischte Lebensversicherung genannt. Die Versicherungssumme wird entweder im Todesfall oder im Erlebensfall zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Die Entscheidung für die eine oder andere Versicherungsart hängt davon ab, welchen Schutz Sie durch eine Lebensversicherung erreichen wollen. Da bei einer Kapitallebensversicherung öfters wichtige Vermögensteile auf Jahrzehnte blockiert sind und daher auch dem Inflationsrisiko unterliegen, sollten Sie einen solchen Vertragsabschluss sorgfältig überlegen.
In der Regel legen die Lebensversicherer das Vermögen weitgehend in festverzinslichen Wertpapieren, Hypotheken und anderen Nominalwerten an. Damit lässt sich eine relativ hohe Anfangsrendite erreichen, man nimmt aber auch ein erhelbliches Inflationsrisiko in Kauf. Den Effekt einer Lebensversicherung können Sie aber auch damit erreichen, dass Sie lediglich eine Risikolebensversicherung abschließen und die ersparten Beitragsteile nach Art einer Lebensversicherung in Geld- und Sachwerten anlegen. Außerdem können Sie die Mischung und Streeung auch ausländischer Vermögenswerte aufnehmen.
Vertragspartner der Versicherers ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Versicherter ist die Person, bei deren Tod die Versicherungssumme fällig wird. Wer zur Entgegennahme der Versicherungssumme berechtigt ist, ist Bezugsberechtigter. Diese sollte immer namentlich festgelegt werden. Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung des ersten Beitrags, wenn der Versicherer die Annahme des Vertrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt hat, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn.
Bei der Risikolebensversicherung hängt der Jahresbeitrag nicht nur von der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit des Vertrages ab, sondern richtet sich auch nach dem Eintrittsalter des Versicherten. Je älter der Versicherungsnehmer, desto höher ist auch das Todesfallrisiko. Wegen ihrer statistisch gesehen geringeren Lebenserwartung zahlen Männer immer mehr wie Frauen. Wer dauerhaft Krank ist, wird ebenso mit höheren Beiträgen zur Kasse gebeten.
(Quelle: humboldt Verlag)