Pflegeversicherung
Infos und nützliche Links zum Thema Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie tritt ein, wenn der Versicherter, unabhängig vom Alter, lebenslang pflegebedürftig wird, und zahlt Zuschüsse entweder für eine stationäre Krankenpflege in einem Pflegeheim oder für eine häusliche Krankenpflege.
Privat Krankenversicherte werden im Pflegefall genauso behandelt wie Kassenpatienten. Anders als in der Krankenversicherung erhalten die Pflegekräfte aus der Privatversicherung keine höheren Honorare. Wer im Alter pflegebedürftig ist, wird ohne private Pflegeversicherung schnell zum Sozialfall. Schon heute ist absehbar, dass auch die Pflegeversicherung der hohen Kosten kaum abdecken kann. Wer sich privat absichern möchte, für den halten etwa zwei Durzend Anbieter rund 40 Tarife bereit. Doch eine umfassende und bedarfsgerechte Absicherung des Pflegerisikos bieten auch sie nicht.
Privat Krankenversicherte werden im Pflegefall genauso behandelt wie Kassenpatienten. Anders als in der Krankenversicherung erhalten die Pflegekräfte aus der Privatversicherung keine höheren Honorare. Wer im Alter pflegebedürftig ist, wird ohne private Pflegeversicherung schnell zum Sozialfall. Schon heute ist absehbar, dass auch die Pflegeversicherung der hohen Kosten kaum abdecken kann. Wer sich privat absichern möchte, für den halten etwa zwei Durzend Anbieter rund 40 Tarife bereit. Doch eine umfassende und bedarfsgerechte Absicherung des Pflegerisikos bieten auch sie nicht.
Pflegeversicherung - Wer muss oder kann sich versichern?
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, dann sind Sie auch automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflichtversichert sind sind Beamte oder vergleichbare Personen, die Anschpruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben, sowie Soldaten. Privat pflegeversichern müssen sich auch Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten.
(Quelle: humboldt Verlag)