Private Haftpflichtversicherung

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Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn Sie als Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt haben und somit schadenersatzpflichtig sind. Gleichzeitig ist die Privathaftpflicht ein Teil einer kleinen Rechtsschutzversicherung. Damit umfasst die Private Haftpflichtversicherung auch kleinen Rechtsschutz.



Der Versicherungsschutz gilt weltweit und für alle Familienangehörigen wie Ehepartner, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder sowie für Hausangestellte. Volljährige Kinder müssen eine eigene Versicherung abschließen, es sei denn, sie befinden sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung. Ganz ohne Zuschlag schließt die Privathaftpflicht Ehegatten ein, auch wenn diese nicht in der häuslichen Gemeinschaft leben. Das gleiche gilt für unverheiratete minderjährige Kinder. Unter der Versicherungsschutz fallen nicht zuletzt Hausangestellte oder Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus oder Garten betreuen. Ausgeschlossen von jeglicher Leistung des Versicherers sind Schäden, mit Wissen und Wollen des Verursachers herbeigeführt wurden. In der Privathaftpflichtversicherung gibt es darüber hinaus keinen Versicherungsschutz für Schäden, die Folge einer ungewöhnlichen und gefährlichen Handlung sind.



Haben ihre Kinder einen Schaden verursacht, so müssen Sie als Eltern dafür nicht aufkommen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Der Geschädigte kann seine Ansprüche nur noch bei dem Kind geltend machen. Wie Erwachsene haften Kinder, wenn sie volljährig sind. Zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr sind sie für einen Schaden nur dann verantwortlich, wenn sie einsichtig genug sind, bei einer schädigenden Handlung die Verantwortlichkeit zu erkennen. Sie müssen also ermessen können, welche Auswirkungen ihr Handeln nach sich zieht.

Die Private Haftpflichtversicherung gilt auch für Freizeit, Urlaub und Sport. Deswegen ist es im allgemeinen nicht erforderlich, zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Private Haftpflichtversicherung - Was ist versichert?

Alle Schäden, die anderen Personen zugefügt werden, sind in vollem Umfang versichert. Das können Sachschäden (Zerstörung oder Beschädigung einer Sache), Personenschäden (Gesundheitsschäden, Verletzungen oder Tod) oder Vermögensschäden (zum Beispiel Rente oder Verdienstausfall) sein. Die Versicherung zahlt sogar bei grob fahrlässigem Verhalten.



(Quelle: humboldt Verlag)