Private Krankenversicherung

Infos und Angebote zum Thema Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht jeder eine private Krankenversicherung abschließen. Privat versichern können Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und höherverdienende Angestellte.



Die private Krankenversicherung zahlt grundsätzlich - genau wie die gesetzlichen Krankenkassen - für alle medizinisch notwenidgen Leistungen bei Krankheit oder Unfall.

Zahnarzt: PKV zahlt je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent der Zahnarzthonorare. Dies bedeutet für Sie, dass Sie bei der Zahnarztrechung eventuell einen Eigenanteil zuzahlen müssen. Auch beim Zahnersatz werden je nach Tarif 50 bis 90 Prozent der Kosten übernommen.

Wissenswertes über die private Krankenversicherung

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte der Monatsprämie für die Private Krankenversicherung einschließlich der Tagegelder. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bei der PKV mehr zu zahlen als die Hälfte des Höchstbeitrages der örtlichen AOK.



Wichtig sind generell nur die Private Krankenversicherungen, mit denen Kassenpatienten die Selbstbeteiligung, zum Beispiel beim Zahnersatz oder bei Brillen und Kontaktlinsen, senken können. Gesetzlich Versicherte mit geringerem Erinkommen sollten vor Abschluss der PKV prüfen, ob sie durch die Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit werdeen. Mit der Zusatzversicherung für den Chefarzt können gesetzlich Versicherte unter Umständen ihre medizinische Versorgung aufbessern.

Das rundum optimale Angebot gibt es bei keiner Private Krankenversicherung. Interessenten müssen daher vor dem Abschluss der PKV auswählen, auf welche Leistungen sie besonderen Wert legen. Für private Krankenversicherte wichtig sind hohe Erstattungen bei den Arzthonoraren, für die Behandlung im Krankenhaus sowie beim Zahnersatz, Selbstständige, die keine Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, sollten bei PKV auf die Erstattung für Kuraufenthalt achten.

PKV Versicherte, die sich an den Kosten für die ambulante Heilbehandlung beteiligen, zahlen niedrigere Prämien. Einige Private Krankenversicherungen bieten auch eine gemeinsame Selbstbeteiligung für die ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung an. Der Selbstbehalt bei PKV wird nicht pro Behandlung, sondern nur einmal im Jahr auf die gesamten Behandlungskosten berechnet. Beim Private Krankenversicherung Vergleich sollten Sie Selbstbehalt und Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen.



(Quelle: humboldt Verlag)