Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung ist sowohl im Paket als auch als seperater Vertrag nicht zu empfehlen. Die Praxis zeigt im Praxis immer wieder, dass der Versicherungsschutz ziemlich löchrig ist. Versicherungsunternehmen schränken ihre Leistungen schon im Kleingedruckten ziemlich ein.



Auch ohne Reisegepcäkversicherung hat der Kunde oft Chancen, für den Verlust entschädigt zu werden. Denn Hoteliers und Transportunternehmen haften ebenso, allerdings nicht immer in voller Höhe. Gegenstände, die mit auf die Reise gehen, sind mit 10% der Hausratversicherungssumme mitversichert. Dieser Schutz gilt drei Monate lang auf der ganzen Welt. Die Hausratversicherung zahlt z. B. nach einem Einbruch in einem Hotelzimmer oder wenn der Kunde beraubt wurde. Melden Sie der Hausratversicherung den Verlust von Reisegepäck.

(Quelle: humboldt Verlag)