Reiserücktrittskostenversicherung

Die so genannte Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr wichtig. Kann die Reise nämlich aus irgendeinem Grund nicht angetreten werden, verlangen die Reiseveranstalter hohe Stornierungskosten, die um so üppiger werden, je näher der Abreisetag heranrückt.



Bei Krankheit des Urlaubers oder eines nahen Angehörigen muss der Versicherer zahlen. Bei einem schweren Unfall oder Tod gilt dasselbe, ebenfalls wenn eine Urlauberin schwanger wird und ihr die gebuchte Reise nach Art und Ziel nicht zugemutet werden kann. Falls das Haus oder die Wohnung der Urlauber in spe vor der Abreise brennt, zahlt der Versicherer die Rücktrittskosten ebenso. Sind die Urlauber schon unterwegs oder schon am Ziel und erfahren dann von einem Unglück, das sie nach Hause zurückruft, bezahlt die Versicherung die Mehrkosten für die verfrühte Rückreise. So ist die Reiserücktrittskostenversicherung besonders für einen teuren, exotischen oder einen Urlaub mit Kindern empfehlenswert.

Was ist versichert?

Der Rücktritt vor Reisebeginn und die Mehrkosten für die Rückreise bei Abbruch des Urlaubs sind mitversichert.

Wer ist versichert?

Nicht miteinander verwandte oder verheiratete Reisende sollten darauf achten, dass ihre beide Namen in der Police genannt sind. Nur dann darf etwa ein Paar die Reise absagen, wenn die Mutter eines Partners erkrankt. Auf retort.de finden Sie weitere Webseiten zum Thema Versicherungen.



(Quelle: humboldt Verlag)

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