Reiseunfallversicherung
Reiseunfallversicherung kann generell nur mit Laufzeiten von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden. Versichert werden die festgelegten Summen für den Todes- und Invaliditätsfall.Wird der Versicherte dabei während der Vertragsdauer durch einen Unfall zum Teil- oder Vollinvaliden, erhält er die vereinbarte Summe bis zur vollen Höhe ausgezahlt. Stirbt er an den Folgen des Unfalls, bekommen seine Hinterbliebenen eine Entschädigung. Wenn Sie über eine Lebensversicherung verfügen, die im Todesfalle an die Angehörigen zahlt, dann benötigen Sie zumindest für diesen Fall keine Reiseunfallversicherung. Gleiches gilt übrigens für die Reisehaftpflichtversicherung, da entsprechende Schäden in den meisten Fallen über die Privathaftpflicht abgedeckt sind.
(Quelle: humboldt Verlag)