Unfallversicherung

Infos und nützliche Links zum Thema Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz in den übrigen Lebensbereichen, indem sie die Folgen von Invalidität oder Tod nach einem Unfall mildert.



Die Unfallversicherung lohnt sich allenfalls dann, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder keinen ausreichenden Schutz bietet. Kinder sind allerdings auf die private Unfallvorsorge angewiesen. Gestzlich unfallversichert sind sie erst vom vollendeten dritten Lebensjahr an. Der staatliche Schutz gilt auch nur für Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Kindergarten oder Schule, während des Aufenthalts dort sowie bei Klassenfahrten oder im Schullandheim. Eine private Unfallversicherung kann für Kinder von der Geburt an abgeschlossen werden. Bis zum 18. Lebensjahr gelten meist die günstigeren Tarife der Kinderunfallversicherung. Dann lässt sich der Vertrag zum Erwachsenentarif fortsetzen.



Viele Gesellschaften bieten aber auch Sondertarife bis zum Ende der Ausbildung an. Die vielen Gesellschaften teilen ihre Kundschaft in zwei Gefahrengruppen ein. Dabei gilt: Wer eine riskante Tätigkeit ausübt, zahlt mehr. Im Angebot sind aber auch Einheitsprämien für bestimmte Tätigkeiten, etwa für Ärzte, Landwirte, Hausfrauen oder Beamte. Zusatzangebote wie Übergangsleistung, Tagegeld, Genesungsgeld oder Kostenübernahme für kosmetische Operationen, treiben die Prämie in die Höhe, sind aber nur in seltenen Fällen sinnvoll.

Unfallversicherung - Die Invaliditätsleistung

Als Hauptleistung lässt sich eine Kapitalzahlung für den Fall, dass der Versicherte nach einem Unfall auf Dauer in einer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, vereinbaren. Die gesamte Versicherungssumme gibt es allerdings nur bei 100 Prozent Invalidität. Der Grad der Invalidität wird meistens anhand einer so genannten Gliedertaxe bestimmt, die für die meisten Körperteile feste Invaliditätssätze vorgibt: Wer z. B. nach einem Unfall den Daumen und Zeigefinger verliert, kann 30 Prozent Invalidität geltend machen. Die Gesellschaft zahlt dann 30 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Vor Abschluss eine Unfallversicherung sollten Sie immer nach der Gliedertaxe fragen.



(Quelle: humbolt Verlag)